Holistic Business Consulting

 

         Hazard Analysis Critical Control Points“ 

HACCP

Durch die am 1. Januar 2006 in Kraft getretene EU-Verordnung (EG) Nr. 852/2004 über Lebensmittelhygiene ist für jeden, der Lebensmittel behandelt oder in Verkehr bringt, die Einrichtung eines HACCP-Konzeptes Pflicht. Jeder Lebensmittelunternehmer*in sowie  Gastronomiebetriebe sind verpflichtet  durch Dokumente und Aufzeichnungen das betriebliche HACCP-Konzept nachzuweisen.


Die 7 Grundsätze des HACCP Konzepts

 Ermittlung von Gefahren

Bestimmung der kritischen Lenkumgspunkte

Festlegen der Grundsätze Überwachung der kritischen Kontrollpunkte

Festlegung der Kontrollmaßnahmen

Verifizierungsverfahren

Dokumtentation

begründen sich aus dem Codex Alimentarius und in einer Leitlinie der EU zu HACCP.

Zu den vorbreitenden Schritten  gehören HACCP-Team, Produktbeschreibungen, Verwendungszweck, Fließdiagramme, Überprüfung der Fließdiagramme.

Wünschen Sie ausführliche Informationen zum Thema HACCP?

Haben Fragen oder wünschen ein Angebot, z.B. für eine individuelle Beratung oder Inhouse Schulung  für Ihre Mitarbeiter*nnen, dann nutzen Sie das Kontaktformular oder rufen Sie an.

Ansprechpartner Andreas Zander


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